Deutsche Business Akademie

NLC wird Teil der DBA

QCG

Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten — unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Übernahme von Lehrgangs- und anteiligen Lohnkosten möglich.

Unsere QCG-Lehrgänge

Drei AZAV-zertifizierte Weiterbildungen.

Förderhöhe

Wie hoch die Förderung ausfällt

Die Förderquote nach § 82 SGB III richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb. Maßgeblich ist das gesamte Unternehmen, bei Konzernzugehörigkeit der gesamte Konzern.

Betriebsgröße
unter 50 Beschäftigte
Lehrgangskosten
bis zu 100 %
Arbeitsentgelt
bis zu 75 %
Betriebsgröße
50 bis unter 500 Beschäftigte
Lehrgangskosten
50 %
Arbeitsentgelt
bis zu 50 %
Betriebsgröße
500 Beschäftigte und mehr
Lehrgangskosten
25 %
Arbeitsentgelt
bis zu 25 %

Höhere Quote möglich

Liegt eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein einschlägiger Tarifvertrag vor, steigt die Förderung der Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann ebenfalls um fünf Prozentpunkte erhöht werden.

Volle Förderung unabhängig von der Quote

In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden, wenn der Teilnehmer zu Beginn das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist.

Rechtsgrundlage: § 82 SGB III. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit; die Angaben sind keine Zusage einer bestimmten Förderhöhe. Stand: September 2026.

Voraussetzungen

Wann eine Förderung nach § 82 SGB III möglich ist

  • Die Weiterbildung geht über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus.
  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den vergangenen zwei Jahren wurde keine Weiterbildung nach § 82 SGB III gefördert.
  • Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.
  • Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen — die DBA ist nach AZAV zertifiziert und APV-geprüft.
FAQ

Häufige Fragen zum QCG

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — knapp und auf den Punkt.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in einem vom Strukturwandel betroffenen Beruf arbeiten. Es übernimmt anteilig Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger.
Wer kann eine QCG-Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, sofern die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst, der Berufsabschluss länger als 4 Jahre zurückliegt und in den letzten 4 Jahren keine geförderte Weiterbildung stattgefunden hat. Der Antrag wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber gestellt.
Wie hoch ist die QCG-Förderung?
Die Förderquote nach § 82 SGB III richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb: unter 50 Beschäftigte bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt, 50 bis unter 500 Beschäftigte 50 % bzw. bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 % bzw. bis zu 25 %. Mit Betriebsvereinbarung oder einschlägigem Tarifvertrag steigen die Quoten um jeweils fünf Prozentpunkte. Es gilt: bis zu 100 % — abhängig von Betriebsgröße und individuellen Voraussetzungen.
Welche QCG-Lehrgänge bietet die DBA?
Die DBA bietet drei AZAV-zertifizierte QCG-Lehrgänge in den Themenfeldern Führung, Vertrieb und digitale Transformation. Alle Lehrgänge sind modular aufgebaut, kombinieren Live-Online-Sessions mit Selbstlernphasen und schließen mit einem anerkannten Zertifikat ab.
Wie läuft eine QCG-Förderung praktisch ab?
1. Kostenfreies Beratungsgespräch mit der DBA, 2. gemeinsame Antragstellung mit dem Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur, 3. Förderzusage und Lehrgangsstart. Wir unterstützen während des gesamten Antragsprozesses und stellen alle nötigen Trägerunterlagen bereit.
Kostenfreie Erstberatung

In 20 Minuten wissen Sie, welche Förderung zu Ihrer Situation passt.

Unsere Bildungsberatung prüft kostenfrei und unverbindlich, ob und in welchem Umfang AVGS, QCG oder Kompass für Sie in Frage kommen — und welcher Lehrgang passt.