Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten — unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Übernahme von Lehrgangs- und anteiligen Lohnkosten möglich.
Drei AZAV-zertifizierte Weiterbildungen.
Zertifizierte Fachkraft für Kommunikation und Führung
AZAV-zertifizierte Weiterbildung für Fach- und Nachwuchsführungskräfte. In Vollzeit oder Teilzeit über das QCG förderfähig.
Zertifizierte:r KI Manager:in
Berufsbegleitende Weiterbildung zum:zur KI Manager:in — 16 Wochen Teilzeit, dozentengeleiteter Live-Online-Unterricht, förderfähig nach § 82 SGB III (QCG).
Spezialist:in für Vertrieb, Verkauf und Kommunikation
AZAV-zertifizierte Weiterbildung für Vertriebs- und Verkaufsprofis. Methodisch fundiert, praxisnah, QCG-förderfähig.
Wie hoch die Förderung ausfällt
Die Förderquote nach § 82 SGB III richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb. Maßgeblich ist das gesamte Unternehmen, bei Konzernzugehörigkeit der gesamte Konzern.
- Lehrgangskosten
- bis zu 100 %
- Arbeitsentgelt
- bis zu 75 %
- Lehrgangskosten
- 50 %
- Arbeitsentgelt
- bis zu 50 %
- Lehrgangskosten
- 25 %
- Arbeitsentgelt
- bis zu 25 %
Höhere Quote möglich
Liegt eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein einschlägiger Tarifvertrag vor, steigt die Förderung der Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann ebenfalls um fünf Prozentpunkte erhöht werden.
Volle Förderung unabhängig von der Quote
In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden, wenn der Teilnehmer zu Beginn das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist.
Rechtsgrundlage: § 82 SGB III. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit; die Angaben sind keine Zusage einer bestimmten Förderhöhe. Stand: September 2026.
Wann eine Förderung nach § 82 SGB III möglich ist
- Die Weiterbildung geht über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus.
- Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- In den vergangenen zwei Jahren wurde keine Weiterbildung nach § 82 SGB III gefördert.
- Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.
- Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen — die DBA ist nach AZAV zertifiziert und APV-geprüft.
Häufige Fragen zum QCG
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — knapp und auf den Punkt.
